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Abwrackprämie und Umweltbonus: Welche Möglichkeiten gibt es für Autofahrer?

Veröffentlicht am 2026-09-19 • 11 Min. Lesezeit
Abwrackprämie und Umweltbonus: Welche Möglichkeiten gibt es für Autofahrer?
Wer sein altes Auto ersetzen möchte, kann 2026 von verschiedenen Fördermöglichkeiten profitieren. Wir erklären, welche Zuschüsse es gibt und wann sich der Verkauf des alten Fahrzeugs statt einer Verschrottung lohnt.

Abwrackprämie und Umweltbonus – was ist der Unterschied?

Die Begriffe Abwrackprämie, Umweltbonus und E-Auto-Förderung werden häufig miteinander vermischt. Tatsächlich handelt es sich um unterschiedliche Fördermodelle.

Bei einer klassischen Abwrackprämie wird die Verschrottung beziehungsweise Stilllegung eines älteren Fahrzeugs mit dem Kauf eines anderen Fahrzeugs verbunden. Bekannt wurde dieses Modell insbesondere durch die frühere Umweltprämie.

Bei der aktuellen E-Auto-Förderung 2026 steht dagegen die Anschaffung beziehungsweise das Leasing eines förderfähigen Neufahrzeugs im Mittelpunkt. Das alte Fahrzeug muss dafür nicht grundsätzlich verschrottet werden.

Das ist für Fahrzeughalter wichtig: Ein älteres Auto kann noch einen erheblichen Restwert besitzen. Eine Verschrottung sollte deshalb nicht automatisch die erste Wahl sein.

Gibt es 2026 eine Abwrackprämie in Deutschland?

Eine allgemeine staatliche Abwrackprämie nach dem bekannten Prinzip „altes Auto verschrotten und dafür automatisch eine Prämie erhalten“ besteht 2026 nicht.

Stattdessen gibt es verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität. Besonders relevant für private Autofahrer ist die 2026 eingeführte E-Auto-Förderung.

Daneben können Hersteller oder Autohäuser zeitweise eigene Wechsel-, Eintausch- oder Aktionsprämien anbieten. Dabei handelt es sich jedoch nicht automatisch um eine staatliche Abwrackprämie. Bedingungen und Höhe solcher Angebote können sich je nach Anbieter und Zeitraum unterscheiden.

Welche E-Auto-Förderung gibt es 2026?

Seit 2026 gibt es in Deutschland wieder eine staatliche Förderung für Privatpersonen beim Kauf oder Leasing bestimmter neuer Elektrofahrzeuge.

Die Förderung ist sozial gestaffelt. Die tatsächliche Höhe hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Art des Fahrzeugantriebs
  • zu versteuerndem Haushaltseinkommen
  • Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder
  • Einhaltung der jeweiligen Förderbedingungen

Je nach persönlicher Situation und Fahrzeug kann die Förderung zwischen 1.500 Euro und maximal 6.000 Euro betragen.

Wie hoch ist die Förderung für reine Elektroautos?

Für ein förderfähiges rein batterieelektrisches Fahrzeug beträgt die Basisförderung 3.000 Euro.

Zusätzliche Förderbeträge sind abhängig vom Haushaltseinkommen und von Kindern möglich. Dadurch kann die Förderung für ein reines Elektroauto auf bis zu 6.000 Euro steigen.

Die Förderung setzt sich grundsätzlich aus mehreren möglichen Bestandteilen zusammen:

  • 3.000 Euro Basisförderung für ein reines batterieelektrisches Fahrzeug
  • 500 Euro zusätzlich pro berücksichtigungsfähigem Kind
  • maximal 1.000 Euro Kinderbonus
  • zusätzliche Förderung bei geringerem zu versteuerndem Haushaltseinkommen

Damit sollen insbesondere Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen beim Umstieg auf Elektromobilität unterstützt werden.

Wer kann bis zu 6.000 Euro erhalten?

Die maximale Förderung von 6.000 Euro ist nicht automatisch für jeden Käufer eines Elektroautos verfügbar.

Sie kann bei einem förderfähigen reinen Elektrofahrzeug erreicht werden, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen innerhalb der niedrigsten Förderstufe liegt und mindestens zwei berücksichtigungsfähige Kinder vorhanden sind.

Bei höherem Einkommen oder ohne Kinder fällt die Förderung entsprechend geringer aus.

Wer kann die E-Auto-Förderung beantragen?

Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen. Entscheidend ist unter anderem das zu versteuernde Haushaltseinkommen.

Grundsätzlich liegt die Einkommensgrenze bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich diese Grenze um jeweils 5.000 Euro.

Damit kann die maximale Einkommensgrenze bei einem Haushalt mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern bei 90.000 Euro liegen.

Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften und bestimmten Lebensgemeinschaften wird für die Förderprüfung auch das Einkommen des Partners beziehungsweise der Partnerin berücksichtigt.

Welche Fahrzeuge werden 2026 gefördert?

Die Förderung gilt für Kauf oder Leasing bestimmter erstmals im Inland zugelassener Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1.

Dazu gehören insbesondere:

  • reine batterieelektrische Neuwagen
  • bestimmte Plug-in-Hybrid-Neuwagen
  • bestimmte Elektrofahrzeuge mit Range-Extender
  • förderfähige Brennstoffzellenfahrzeuge

Bei Plug-in-Hybriden und Fahrzeugen mit Range-Extender gelten zusätzliche technische Voraussetzungen.

Werden Plug-in-Hybride ebenfalls gefördert?

Ja. Auch bestimmte Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range-Extender können 2026 förderfähig sein.

Die Basisförderung ist allerdings geringer als bei einem reinen Elektroauto. Sie beträgt bei förderfähigen Plug-in-Hybriden und Range-Extender-Fahrzeugen 1.500 Euro.

Durch Kinderbonus und soziale Staffelung kann die Gesamtförderung unter den entsprechenden Voraussetzungen auf bis zu 4.500 Euro steigen.

Für diese Fahrzeuge gelten zusätzliche Anforderungen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2027 müssen sie beispielsweise bestimmte Vorgaben bei CO₂-Ausstoß oder elektrischer Reichweite erfüllen.

Werden Gebrauchtwagen gefördert?

Die aktuelle staatliche E-Auto-Förderung 2026 konzentriert sich auf erstmals im Inland zugelassene Neufahrzeuge. Der Kauf eines bereits zugelassenen gebrauchten Elektroautos fällt daher nicht unter diese Kaufprämie.

Wer ein gebrauchtes Elektroauto kaufen möchte, sollte deshalb nicht automatisch mit einem staatlichen Zuschuss rechnen.

Muss das alte Auto für die Förderung verschrottet werden?

Nein. Die aktuelle E-Auto-Förderung ist keine klassische Abwrackprämie.

Für den Erhalt der Förderung muss ein vorhandenes altes Fahrzeug nicht grundsätzlich verschrottet werden. Das bedeutet, dass Fahrzeughalter ihr bisheriges Auto beispielsweise verkaufen können und trotzdem – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind – die Förderung für das neue Fahrzeug beantragen können.

Gerade bei Fahrzeugen mit vorhandenem Restwert kann ein Verkauf wirtschaftlich deutlich interessanter sein als eine vorschnelle Verschrottung.

Altes Auto verschrotten oder verkaufen?

Bevor ein älteres Fahrzeug verschrottet wird, sollte geprüft werden, welchen Restwert es noch besitzt.

Auch Fahrzeuge mit technischen oder optischen Problemen können für Händler, Fahrzeugexport oder Ersatzteilverwertung interessant sein.

Das betrifft beispielsweise:

  • ältere Gebrauchtwagen
  • Fahrzeuge mit hoher Laufleistung
  • Autos ohne TÜV
  • Unfallwagen
  • Fahrzeuge mit Motorschaden
  • Fahrzeuge mit Getriebeschaden
  • Dieselfahrzeuge
  • nicht fahrbereite Fahrzeuge

Deshalb empfiehlt es sich, zunächst den möglichen Verkaufswert zu ermitteln und diesen mit einer möglichen Verwertung beziehungsweise Verschrottung zu vergleichen.

Warum kann der Verkauf des alten Autos sinnvoller sein?

Ein Auto besteht aus mehr als seinem aktuellen technischen Zustand. Selbst wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheint, können Fahrzeug, Motor, Getriebe, Karosserieteile oder andere Komponenten noch einen Wert besitzen.

Auch für den Export können bestimmte ältere Fahrzeuge weiterhin gefragt sein. Die Nachfrage unterscheidet sich dabei teilweise deutlich vom deutschen Gebrauchtwagenmarkt.

Wer sein altes Auto lediglich verschrotten lässt, sollte deshalb vorher prüfen, ob ein Verkauf einen höheren Erlös ermöglichen könnte.

Was ist mit Autos ohne TÜV?

Auch ein Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung kann grundsätzlich verkauft werden. Ein fehlender TÜV bedeutet nicht automatisch, dass das Fahrzeug keinen Wert mehr besitzt.

Entscheidend sind unter anderem:

  • Hersteller und Modell
  • Baujahr
  • Kilometerstand
  • Motorisierung
  • technischer Zustand
  • Karosseriezustand
  • Grund für die nicht bestandene oder abgelaufene Hauptuntersuchung

Insbesondere wenn umfangreiche Reparaturen für eine neue Hauptuntersuchung notwendig wären, kann ein Verkauf im aktuellen Zustand eine Alternative darstellen.

Was ist mit einem Auto mit Motorschaden?

Auch ein Motorschaden bedeutet nicht automatisch, dass ein Fahrzeug verschrottet werden muss.

Bei neueren oder gefragten Fahrzeugen kann selbst ein Auto mit defektem Motor noch einen erheblichen Restwert besitzen. Entscheidend sind Fahrzeugmodell, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung und Art des Schadens.

Vor einer Verschrottung sollte deshalb eine Fahrzeugbewertung durchgeführt werden.

Gibt es weitere Vorteile für Elektroautos?

Neben der direkten Kauf- beziehungsweise Leasingförderung können für Elektrofahrzeuge weitere finanzielle Vorteile bestehen.

Ein wichtiger Punkt ist die Kfz-Steuer. Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wurde verlängert. Auch reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, können von der Steuerbefreiung profitieren.

Die Steuerbefreiung kann längstens bis zum 31. Dezember 2035 gelten.

Darüber hinaus können Kommunen Elektrofahrzeugen unter bestimmten Voraussetzungen weitere Vorteile einräumen, beispielsweise bei Parkmöglichkeiten. Die konkrete Ausgestaltung kann sich jedoch von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Wie wird die E-Auto-Förderung beantragt?

Die Beantragung erfolgt digital. Zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Förderfähig sind Fahrzeuge, die die Voraussetzungen erfüllen und ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Die Antragstellung ist seit Mai 2026 möglich.

Für den Antrag werden verschiedene Nachweise benötigt. Dazu können unter anderem gehören:

  • Angaben zum geförderten Fahrzeug
  • Nachweis über Kauf oder Leasing
  • Zulassungsdaten
  • Einkommensnachweise
  • gegebenenfalls Nachweise zu berücksichtigungsfähigen Kindern
  • Identifikation über die vorgesehenen digitalen Verfahren

Vor dem Fahrzeugkauf empfiehlt es sich, die jeweils aktuellen Förderbedingungen zu prüfen, da Förderprogramme geändert, angepasst oder beendet werden können.

Kann die Förderung rückwirkend beantragt werden?

Ja. Für die aktuelle E-Auto-Förderung ist das Datum der Neuzulassung entscheidend. Förderfähige Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, können unter den entsprechenden Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Die Antragstellung wurde im Mai 2026 freigeschaltet.

Lohnt sich der Wechsel auf ein Elektroauto?

Ob sich ein Elektroauto finanziell lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab. Die Kaufprämie allein sollte deshalb nicht das einzige Entscheidungskriterium sein.

Berücksichtigt werden sollten beispielsweise:

  • Anschaffungspreis
  • mögliche staatliche Förderung
  • Wert des bisherigen Fahrzeugs
  • jährliche Fahrleistung
  • Stromkosten
  • Möglichkeit zum Laden zu Hause
  • Versicherungskosten
  • Wartungs- und Betriebskosten
  • Kfz-Steuervorteile
  • geplanter Nutzungszeitraum

Erst die Gesamtkosten zeigen, ob ein Wechsel im individuellen Fall wirtschaftlich sinnvoll ist.

Altes Auto vor dem Neukauf bewerten lassen

Wer über einen Fahrzeugwechsel nachdenkt, sollte den Wert des bisherigen Autos kennen. Der Verkaufserlös kann einen wichtigen Teil der Finanzierung des nächsten Fahrzeugs darstellen.

Für eine realistische Einschätzung sind insbesondere folgende Angaben hilfreich:

  • Marke und Modell
  • Erstzulassung
  • Kilometerstand
  • Motorisierung
  • Ausstattung
  • TÜV-Laufzeit
  • Wartungshistorie
  • Unfallschäden
  • technische Defekte
  • aktueller Fahrzeugzustand

Aktuelle Fotos helfen zusätzlich dabei, den Zustand des Fahrzeugs einzuschätzen.

Altes Fahrzeug an die Fahrzeugzentrale verkaufen

Wer sein bisheriges Fahrzeug ersetzen möchte, kann vor einer Verschrottung prüfen lassen, ob noch ein Verkaufswert vorhanden ist.

Bei der Fahrzeugzentrale können Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller, Baujahre und Zustände zum Ankauf angeboten werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Gebrauchtwagen
  • Fahrzeuge mit hoher Laufleistung
  • Autos ohne TÜV
  • Unfallfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit Motorschaden
  • Fahrzeuge mit Getriebeschaden
  • nicht fahrbereite Fahrzeuge
  • Transporter und Nutzfahrzeuge

Der mögliche Ankaufspreis wird individuell anhand der Fahrzeugdaten und des aktuellen Zustands ermittelt.

Häufige Fragen zu Abwrackprämie und Umweltbonus

Gibt es 2026 eine allgemeine Abwrackprämie?

Eine allgemeine staatliche Abwrackprämie, bei der jedes alte Auto gegen eine feste Prämie verschrottet werden kann, besteht 2026 nicht. Es gibt jedoch eine staatliche Förderung für den Kauf beziehungsweise das Leasing bestimmter neuer Elektrofahrzeuge.

Wie hoch ist die E-Auto-Förderung 2026?

Je nach Fahrzeugart, zu versteuerndem Haushaltseinkommen und Anzahl der Kinder kann die Förderung zwischen 1.500 Euro und maximal 6.000 Euro betragen.

Bekomme ich für jedes Elektroauto 6.000 Euro?

Nein. Die maximale Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die tatsächliche Förderhöhe hängt insbesondere von Fahrzeugantrieb, Haushaltseinkommen und berücksichtigungsfähigen Kindern ab.

Muss ich mein altes Auto verschrotten?

Nein. Für die aktuelle E-Auto-Förderung muss ein vorhandenes Fahrzeug nicht grundsätzlich verschrottet werden. Ein Verkauf des bisherigen Autos ist daher möglich.

Werden gebrauchte Elektroautos gefördert?

Die aktuelle Förderung richtet sich an erstmals im Inland zugelassene Neufahrzeuge. Bereits zugelassene Gebrauchtwagen fallen nicht unter diese Kaufprämie.

Werden Plug-in-Hybride gefördert?

Bestimmte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender können gefördert werden, wenn sie die festgelegten technischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Kann ich ein Auto ohne TÜV statt Verschrottung verkaufen?

Ja. Auch ein Fahrzeug ohne gültigen TÜV kann einen Restwert besitzen und verkauft werden. Ob sich der Verkauf lohnt, hängt vom Fahrzeug und seinem Zustand ab.

Kann ich ein Auto mit Motorschaden noch verkaufen?

Ja. Fahrzeuge mit Motorschaden können je nach Modell, Alter und Zustand weiterhin einen Restwert besitzen. Eine Bewertung vor der Verschrottung kann deshalb sinnvoll sein.

Fazit: Erst Förderung prüfen und den Wert des alten Autos ermitteln

Eine klassische allgemeine Abwrackprämie gibt es 2026 nicht. Dafür unterstützt der Staat Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen beim Kauf oder Leasing neuer Elektrofahrzeuge. Abhängig von Fahrzeug, Einkommen und Familiensituation sind Förderbeträge von bis zu 6.000 Euro möglich.

Wer sein bisheriges Fahrzeug ersetzen möchte, sollte es jedoch nicht vorschnell verschrotten. Auch ältere Autos, Fahrzeuge ohne TÜV sowie Autos mit Motor-, Getriebe- oder Unfallschäden können noch einen Restwert besitzen.

Deshalb empfiehlt es sich, zunächst den aktuellen Fahrzeugwert zu bestimmen und anschließend Verkauf, Reparatur oder Verwertung miteinander zu vergleichen.

Sie möchten Ihr bisheriges Auto verkaufen? Bei der Fahrzeugzentrale können Sie Ihr Fahrzeug zur individuellen Bewertung anbieten – auch bei hoher Laufleistung, fehlendem TÜV oder vorhandenen Schäden.

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